Verantwortliche Person, Aufsichtsführenden, Fachpersonal (ohne Beaufsichtigung): Der angebotene Lehrgang vermittelt diese Sachkunde für Arbeiten an Asbestzement und schwachgebundenen Asbesten (Tätigkeiten geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs).
keine Um Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten, als Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und als Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe Sachkunde gemäß der TRGS 519 nachweisen. 2-Tages-Kurs